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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: I/18

1. Allgemeines
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; sie gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden. Von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, sofern sie durch uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Von uns herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Internetdarstellungen usw. sind nur massgeblich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Änderungen der Lieferungen und Leistungen behalten wir uns vor, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

2. Preise
Unsere Preise sind freibleibend. Sie gelten in Euro, ab Werk, zuzüglich gesetzl. Umsatzsteuer, unverzollt.

3. Zahlung, Skonto und Zahlungsverzug
Unsere Forderungen sind spätestens innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Bei Zahlungen innerhalb von zehn Tagen gewähren wir 2% Skonto, sofern alle älteren Rechnungen beglichen sind. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen für das Jahr in gesetzlicher Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens und die Geltendmachung desselben vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Lieferverzug
Bei allen Lieferungen handelt es sich um auftragsbezogene Einzelfertigungen. Ein späterer Rücktritt seitens des Käufers ist deshalb ausgeschlossen. Der Liefertermin ergibt sich aus dem Vertrag (Auftrag) bzw. aus der Auftragsbestätigung. Fixtermine werden nicht anerkannt. Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware zum Liefertermin unser Haus verlässt. Wir können angemessene und zumutbare Teillieferungen vornehmen und gesondert abrechnen, es sei denn, es ist ein besonderes Interesse des Kunden an einer Gesamtlieferung erkennbar. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt oder bei Transport durch eigene Mitarbeiter bei Übergabe an diese und Verlassen unseres Hauses auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten tragen. Sollten wir mit der Lieferung in Verzug geraten, hat uns der Kunde zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen; die Frist muss mindestens 14 Tage betragen. Erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

5. Haftung bei Mängeln
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Bei Weiterverarbeitung einer mangelhaften Sache haftet der Verkäufer nicht für die entstandenen Folgekosten. Im Falle eines Mangels sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung § 439 Abs. 1 BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Sache sind ausgeschlossen. Unsere Haftung auf Schadenersatz ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Höhe eines evtl. Schadenersatzanspruchs ist in diesem Falle begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ist Gegenstand des Kaufvertrages eine nur der Gattung nach bestimmte Sache, so bestimmt sich auch in diesem Fall unsere Haftung nach den vorstehenden Regeln; eine von einem Verschulden unabhängige Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie weiteren zwingenden haftungsbegründenden Gesetzen (Umwelthaftpflichtgesetz etc.) bleibt unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt und Kontokorrentklausel
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auch ohne vorherigen Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen Dritter hat uns der Kunde direkt unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu benachrichtigen. Für unsere in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten und Auslagen hat der Kunde einzustehen. Wir behalten uns des Weiteren das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt für den jeweiligen Saldo. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen jede Art der Beschädigung oder Vernichtung versichert zu halten. Die Ansprüche gegen die Versicherung werden hiermit an uns abgetreten. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, wenn er bei nicht vollständiger Zahlung seines Abnehmers seinerseits unter Eigentumsvorbehalt liefert. Im Falle der Weiterveräußerung tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir können verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir können jederzeit die Einziehung der Forderungen direkt vornehmen. Im Falle einer Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Kunde für uns tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen uns zu erwerben. Unser Vorbehaltseigentum erstreckt sich also auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren verarbeitet, die sich im Eigentum Dritter befindet, oder wird die Vorbehaltsware mit Waren, die sich im Eigentum Dritter befinden, vermischt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der im Eigentum Dritter befindlichen Waren. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache des Kunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Ein Rückgabeanspruch kann nicht geltend gemacht werden, wenn und soweit ein Freigabeanspruch dem entgegensteht.

7. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Deutsches materielles und formelles Recht ist auch dann anwendbar, wenn das deutsche Recht die Anwendbarkeit ausländischen Rechts vorsieht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. Gerichtsstand ist Dorsten. Wir können gegen den Kunden nach unserer Wahl auch am Sitz des Kunden Klage erheben. DIE SCHAFTMACHER GmbH, Gahlener Straße 250, D-46282 Dorsten